Zum Politischen Mandat der Studierendenvertretungen
“Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen”-
mit diesen Worten verurteilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am
02.02.1968 den AStA der Universität Tübingen dazu “politische
Forderungen und Stellungnahmen zu unterlassen, soweit sie nicht hochschulbezogen
sind”.
Anlass war eine Solidaritätserklärung des Tübinger AStA
vom 05.06.1967 an die Studierendenschaft der FU Berlin angesichts der
Ermordung von Benno Ohnesorg drei Tage zuvor. In der Erklärung
wurde unter Anderem der Rücktritt des Tübinger Bürgermeisters
gefordert - insbesondere eine solche “allgemeinpolitische”
Forderung ging dem Gericht zu weit, sie wurde schlichtweg verboten.
Heutigen BeobachterInnen mutet das Urteil vielleicht wie ein Relikt
aus vergangenen Zeiten an, als Homosexualität noch kriminalisiert
wurde und Pärchen ohne Trauschein keine Wohnung mieten konnten.
Doch dem ist nicht so. Das Urteil hat weiterhin Bestand und wurde in
den fast 40 Jahren seit seiner Verkündung mehrfach bestätigt,
etwa im Jahr 2004 als gegen den AStA der FU ein Ordnungsgeld wegen vermeintlich
“allgemeinpolitischer” Äußerungen verhängt
wurde.
Was bedeutet Ohnesorgs Beispiel heute?
Eine Erklärung zum 40-Jährigen Todestags Benno Ohnesorgs steht
daher vor dem Problem, über genau jene Themen schweigen zu müssen,
die Studierende von heute bewegen. Sicher ist es kein reiner Zufall,
dass genau am 2. Juni 2007 in Rostock mit einer großen Auftaktdemo
die Proteste gegen den G8 Gipfel in Heiligendamm begannen. Auch hier
nahmen FU-Studierende teil, auch hier kam es zu Gewalt seitens des Staates.
Und auch inhaltlich sind die Parallelen zur Anti-Schah Demo des Jahres
1967 offensichtlich. Damals wie heute geht es gegen ein für Mensch
und Natur zerstörerisches Weltwirtschaftssystem, gegen Doppelmoral
und Heuchelei in den Internationalen Beziehungen, gegen den Krieg, der
vom “freien Westen” in die vermeintlich unzivilisierten
Randgebiete des Planeten getragen wird.
Doch der Imperialismus hat keinen Hochschulbezug, und daher konnten
wir als AStA der FU nicht zur Demonstration aufrufen und keine Wertungen
dazu abgeben, welchen Protest, welche Themen, welche Aktionsformen uns
heute in der Nachfolge Ohnesorgs und seiner MitstreiterInnen als notwendig
und gerechtfertigt erscheinen.
Daher beschränken wir uns auf den Hinweis, dass die Studierendenbewegung
an der FU Mitte der 60er Jahre als Protest für Meinungsfreiheit
begann, als Protest gegen Redeverbote für AStA-Vorsitzende und
kritische Stimmen von Außen. Auch diese unselige Tradition lebt
an der FU fort. Beweis dafür ist der Versuch des Präsidiums
vom Mai diesen Jahres, kritischen studentischen Veranstaltungen zum
Thema G8 die Räume zu entziehen. Denn aufmüpfige Studierende
sind ungefähr das Letzte, was sich die FU-Leitung an ihrer “Exzellenzuni
FU” wünscht. Hier sähe man lieber eine homogene, freundlich
lächelnde Masse in Shirts und Pullis mit FU-Logo, die “corporate
identity” demonstriert und gesellschaftliches Engagement bestenfalls
simuliert.
Der AStA FU ruft daher die Studierenden im Jahr des 40. Todestages Benno
Ohnesorgs dazu auf, diesem Bild nicht zu entsprechen, sondern sich auch
da einzumischen, wo es nicht ins Weltbild von Universitätsleitung
und Mainstreammedien passt. Der Widerstand gegen den Demokratieabbau
an den Hochschulen und gegen deren zunehmende Kommerzialisierung ist
ein guter Einstieg dafür. Kritische Studierende werden sich die
Erkenntnis, dass diese Prozesse auch mit gesellschaftlichen Verhältnissen
außerhalb der Hochschule zu tun haben, nicht von Verwaltungsgerichten
verbieten lassen.
Kriminalisierung der
Studibewegung in Deutschland
Seit Anfang Mai werden vor dem Amtsgericht Tiergarten
24 Einzel-Verhandlungen gegen Studentinnen und Studenten geführt.
Ihnen wird vorgeworfen sich an einer “Besetzung” der Hamburger
Landesvertretung beteiligt zu haben.
Anlässlich der zweiten Lesung des Studiengebührengesetzes
in der Hamburger Bürgerschaft am 30.Mai 2006 protestierten Berliner
Studierende solidarisch gegen die Einführung von Studiengebühren
in den Räumen der "Landesvertretung der Freien und Hansestadt
Hamburg beim Bund". Vor Ort wurde das Gespräch mit den Anwesenden
gesucht und Transparente für freie Bildung entrollt. Dem Anliegen
der Studierenden, mit dem Leiter der Hamburger Vertretung zu sprechen
wurde nicht entsprochen. Herr Klein war zwar im Haus, verbarrikadierte
sich allerdings in seinem Büro und beschränkte sich in den
folgenden Abläufen auf Gespräche mit der Polizei.
Als diese kurze Zeit später eintraf wurde den Protestierenden mitgeteilt,
dass ein Verlassen des Gebäudes ohne eine Feststellung der Personalien
nicht möglich sei. Die eingesetzten Polizeikräfte begründeten
dies mit einer vorliegenden Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Die Kriminalisierung
des Besuchs wurde durch polizeiliche Vorladungen zu "Erkennungsdienstlichen
Maßnahmen" (u.a. Fingerabdrücke, Fotos) fortgesetzt.
Diese gravierenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffen
konnten durch richterliche Anordnungen für nicht rechtmäßig
erklärt und verhindert werden.
Dass Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen,
mit Anzeigen überzogen und damit mundtot gemacht werden, ist das
eigentliche Unrecht. Wir fordern die Hamburger Landesvertretung auf
die Anzeigen zurückzuziehen. Hausfriedensbruch ist ein Anzeigedelikt.
Das bedeutet, dass hier politischer Protest umgedeutet und durch die
Verantwortlichen in der Landesvertretung kriminalisiert wird. Durch
diese Anzeigen findet eine bewusste aber unnötige Kriminalisierung
legitimer Proteste statt.