Zum Politischen Mandat der Studierendenvertretungen

“Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen”- mit diesen Worten verurteilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am 02.02.1968 den AStA der Universität Tübingen dazu “politische Forderungen und Stellungnahmen zu unterlassen, soweit sie nicht hochschulbezogen sind”.
Anlass war eine Solidaritätserklärung des Tübinger AStA vom 05.06.1967 an die Studierendenschaft der FU Berlin angesichts der Ermordung von Benno Ohnesorg drei Tage zuvor. In der Erklärung wurde unter Anderem der Rücktritt des Tübinger Bürgermeisters gefordert - insbesondere eine solche “allgemeinpolitische” Forderung ging dem Gericht zu weit, sie wurde schlichtweg verboten.
Heutigen BeobachterInnen mutet das Urteil vielleicht wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten an, als Homosexualität noch kriminalisiert wurde und Pärchen ohne Trauschein keine Wohnung mieten konnten. Doch dem ist nicht so. Das Urteil hat weiterhin Bestand und wurde in den fast 40 Jahren seit seiner Verkündung mehrfach bestätigt, etwa im Jahr 2004 als gegen den AStA der FU ein Ordnungsgeld wegen vermeintlich “allgemeinpolitischer” Äußerungen verhängt wurde.
Was bedeutet Ohnesorgs Beispiel heute?
Eine Erklärung zum 40-Jährigen Todestags Benno Ohnesorgs steht daher vor dem Problem, über genau jene Themen schweigen zu müssen, die Studierende von heute bewegen. Sicher ist es kein reiner Zufall, dass genau am 2. Juni 2007 in Rostock mit einer großen Auftaktdemo die Proteste gegen den G8 Gipfel in Heiligendamm begannen. Auch hier nahmen FU-Studierende teil, auch hier kam es zu Gewalt seitens des Staates. Und auch inhaltlich sind die Parallelen zur Anti-Schah Demo des Jahres 1967 offensichtlich. Damals wie heute geht es gegen ein für Mensch und Natur zerstörerisches Weltwirtschaftssystem, gegen Doppelmoral und Heuchelei in den Internationalen Beziehungen, gegen den Krieg, der vom “freien Westen” in die vermeintlich unzivilisierten Randgebiete des Planeten getragen wird.
Doch der Imperialismus hat keinen Hochschulbezug, und daher konnten wir als AStA der FU nicht zur Demonstration aufrufen und keine Wertungen dazu abgeben, welchen Protest, welche Themen, welche Aktionsformen uns heute in der Nachfolge Ohnesorgs und seiner MitstreiterInnen als notwendig und gerechtfertigt erscheinen.
Daher beschränken wir uns auf den Hinweis, dass die Studierendenbewegung an der FU Mitte der 60er Jahre als Protest für Meinungsfreiheit begann, als Protest gegen Redeverbote für AStA-Vorsitzende und kritische Stimmen von Außen. Auch diese unselige Tradition lebt an der FU fort. Beweis dafür ist der Versuch des Präsidiums vom Mai diesen Jahres, kritischen studentischen Veranstaltungen zum Thema G8 die Räume zu entziehen. Denn aufmüpfige Studierende sind ungefähr das Letzte, was sich die FU-Leitung an ihrer “Exzellenzuni FU” wünscht. Hier sähe man lieber eine homogene, freundlich lächelnde Masse in Shirts und Pullis mit FU-Logo, die “corporate identity” demonstriert und gesellschaftliches Engagement bestenfalls simuliert.
Der AStA FU ruft daher die Studierenden im Jahr des 40. Todestages Benno Ohnesorgs dazu auf, diesem Bild nicht zu entsprechen, sondern sich auch da einzumischen, wo es nicht ins Weltbild von Universitätsleitung und Mainstreammedien passt. Der Widerstand gegen den Demokratieabbau an den Hochschulen und gegen deren zunehmende Kommerzialisierung ist ein guter Einstieg dafür. Kritische Studierende werden sich die Erkenntnis, dass diese Prozesse auch mit gesellschaftlichen Verhältnissen außerhalb der Hochschule zu tun haben, nicht von Verwaltungsgerichten verbieten lassen.

Kriminalisierung der Studibewegung in Deutschland

Seit Anfang Mai werden vor dem Amtsgericht Tiergarten 24 Einzel-Verhandlungen gegen Studentinnen und Studenten geführt. Ihnen wird vorgeworfen sich an einer “Besetzung” der Hamburger Landesvertretung beteiligt zu haben.

Anlässlich der zweiten Lesung des Studiengebührengesetzes in der Hamburger Bürgerschaft am 30.Mai 2006 protestierten Berliner Studierende solidarisch gegen die Einführung von Studiengebühren in den Räumen der "Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund". Vor Ort wurde das Gespräch mit den Anwesenden gesucht und Transparente für freie Bildung entrollt. Dem Anliegen der Studierenden, mit dem Leiter der Hamburger Vertretung zu sprechen wurde nicht entsprochen. Herr Klein war zwar im Haus, verbarrikadierte sich allerdings in seinem Büro und beschränkte sich in den folgenden Abläufen auf Gespräche mit der Polizei.
Als diese kurze Zeit später eintraf wurde den Protestierenden mitgeteilt, dass ein Verlassen des Gebäudes ohne eine Feststellung der Personalien nicht möglich sei. Die eingesetzten Polizeikräfte begründeten dies mit einer vorliegenden Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Die Kriminalisierung des Besuchs wurde durch polizeiliche Vorladungen zu "Erkennungsdienstlichen Maßnahmen" (u.a. Fingerabdrücke, Fotos) fortgesetzt. Diese gravierenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffen konnten durch richterliche Anordnungen für nicht rechtmäßig erklärt und verhindert werden.
Dass Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, mit Anzeigen überzogen und damit mundtot gemacht werden, ist das eigentliche Unrecht. Wir fordern die Hamburger Landesvertretung auf die Anzeigen zurückzuziehen. Hausfriedensbruch ist ein Anzeigedelikt. Das bedeutet, dass hier politischer Protest umgedeutet und durch die Verantwortlichen in der Landesvertretung kriminalisiert wird. Durch diese Anzeigen findet eine bewusste aber unnötige Kriminalisierung legitimer Proteste statt.