| Bildungsstreik in Griechenland – Deutscher Unterstützer eines Solidaritätskonzertes seit drei Monaten in griechischer Untersuchungshaft Willkürliche Verlegung in das Untersuchungshaft-Gefängnis Diavata in Thessaloniki Berlin, 20.05.2007 Der Berliner Timo B. wurde am 21. Februar 2007 nach einem
Solidaritätskonzert für die Studierendenproteste an der seit
Monaten besetzten Aristoteles Universität in Thessaloniki verhaftet.
Seither war er in einem Untersuchungsgefängnis in Komotini inhaftiert.
Am Morgen des 11. Mai 2007, zweieinhalb Monate nach seiner Inhaftierung,
wurde er mit drei weiteren Häftlingen aus Komotini in ein Auffang-(Transit)
Gefängnis in Thessaloniki verbracht. Erst am folgenden Tag, nach
48 Stunden Dauereinschluss, kam er im Hochsicherheitsgefängnis
„Diavata“ an. Die Verlegung erfolgte ohne vorherige Informationen,
ohne Benachrichtigung seines Anwalts und ohne Begründung. Der Tatvorwurf Timo B. wird vorgeworfen, sich am 21. Februar 2007 im Anschluss eines studentisch organisierten Konzertes in der Aristoteles Universität an gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei beteiligt zu haben. Der Tatvorwurf beruht ausschließlich auf den Aussagen von zwei griechischen Polizeibeamten. Weitere Beweise liegen nicht vor. Timo B. beteuert seine Unschuld und verweist auf die Aussagen von Studierenden, denen er beim Abbau der Anlage nach dem Konzert geholfen hat. So bestätigt eine Zeugin, die ihn auf dem Konzert kennen gelernt hat, dass Timo B. an dem Abend mit dem Aufräumen der Geräte der Musikanlage beschäftigt war und erst durch einen Tränengaseinsatz der Polizei das Gelände der Universität verlassen und das Freie aufsuchen musste. Diese Darstellung der Zeugin entspricht der Aussage von Timo B., die er bereits (bei dem 1. Haftprüfungstermin) vor der Ermittlungsrichterin gemacht hatte. Beide Aussagen bestätigen den bisherigen Eindruck, wonach Timo B. als Unbeteiligter in die Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei auf und vor dem Universitätsgelände in Thessaloniki geraten ist und einer bei seiner Verhaftung offensichtlich einer Verwechslung zum Opfer fiel. Die Haftbedingungen Timo B. hat durch seinen griechischen Anwalt Charilaos Ladis einen Haftprüfungsantrag stellen lassen. In den nächsten drei Wochen ist darüber zu entscheiden, ob er aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Unterstützung In Thessaloniki und Berlin gab es in den letzten Monaten mehrere Solidaritätsaktionen, um auf die unrechtmäßige Inhaftierung von Timo B. aufmerksam zu machen und seine Freilassung zu erwirken. Diese sind auf der Internetseite http://unistreik.does.it nachzulesen. Timo B. wird durch den griechischen Anwalt Charilaos Ladis vertreten. Im Mai wurde der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck beratend hinzugezogen. Seine juristische Einschätzung ist unter http://two.xthost.info/unistreik/220507kaleck.htm nachzulesen. Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), hat bereits mehrfach im Ausland inhaftierte Teilnehmer von Demonstrationen vertreten. So konnte bspw. durch seine Unterstützungsarbeit die Freilassung von René K. aus der polnischen Untersuchungshaft erwirkt werden. Er hatte als deutschen Besucher am Warschauer CSD im Jahr 2006 teilgenommen. Auch die Deutsche Botschaft in Athen und das Generalkonsulat Thessaloniki setzen sich nach Kräften für die Freilassung von Timo B. ein. Sie stehen mit dem Inhaftierten selbst, seinen Eltern und seinen Anwälten in ständigem Kontakt und versuchen durch Besuche und Petitionen seine Freilassung zu erwirken. Forderung der Soli-Gruppe Die Solidaritätsgruppe „Unistreik International“ fordert die sofortige Freilassung von Timo B. Er ist aufgrund einer Verwechslung rechtswidrig inhaftiert. Angesichts seiner sozialen und familiären Einbindung, der Tatsache, dass Timo B. bisher nicht straffällig in Erscheinung getreten ist, und der von seinen Eltern angebotenen Kaution ist die Fortsetzung der Untersuchungshaft juristisch nicht haltbar. Wir verurteilen die Kriminalisierung des studentischen Protestes gegen den international fortschreitenden Bildungsabbau und erklären uns mit den Opfern der staatlichen Repression gegen den internationalen studentischen Protest solidarisch. Für Nachfragen stehen sowohl der griechische der Anwalt Charilaos Ladis, 26. Oktovriou Str. 6, GR-54627 Thessaloniki, als auch Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Immanuelkirchstraße 3-4, 10405 Berlin, Tel.: 030/ 446 792 18, http://www.diefirma.net, zur Verfügung. |