Bildungsstreik in Griechenland – Deutscher Unterstützer eines Solidaritätskonzertes seit drei Monaten in griechischer Untersuchungshaft

Willkürliche Verlegung in das Untersuchungshaft-Gefängnis Diavata in Thessaloniki

Berlin, 20.05.2007

Der Berliner Timo B. wurde am 21. Februar 2007 nach einem Solidaritätskonzert für die Studierendenproteste an der seit Monaten besetzten Aristoteles Universität in Thessaloniki verhaftet. Seither war er in einem Untersuchungsgefängnis in Komotini inhaftiert. Am Morgen des 11. Mai 2007, zweieinhalb Monate nach seiner Inhaftierung, wurde er mit drei weiteren Häftlingen aus Komotini in ein Auffang-(Transit) Gefängnis in Thessaloniki verbracht. Erst am folgenden Tag, nach 48 Stunden Dauereinschluss, kam er im Hochsicherheitsgefängnis „Diavata“ an. Die Verlegung erfolgte ohne vorherige Informationen, ohne Benachrichtigung seines Anwalts und ohne Begründung.
Erst durch eine Anfrage des Anwalts an das Generalkonsulat von Thessaloniki konnte die Verlegung bestätigt werden. Als Grund wurde die angebliche Überbelegung in der Haftanstalt Komotini angegeben.

Der Tatvorwurf

Timo B. wird vorgeworfen, sich am 21. Februar 2007 im Anschluss eines studentisch organisierten Konzertes in der Aristoteles Universität an gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei beteiligt zu haben. Der Tatvorwurf beruht ausschließlich auf den Aussagen von zwei griechischen Polizeibeamten. Weitere Beweise liegen nicht vor. Timo B. beteuert seine Unschuld und verweist auf die Aussagen von Studierenden, denen er beim Abbau der Anlage nach dem Konzert geholfen hat. So bestätigt eine Zeugin, die ihn auf dem Konzert kennen gelernt hat, dass Timo B. an dem Abend mit dem Aufräumen der Geräte der Musikanlage beschäftigt war und erst durch einen Tränengaseinsatz der Polizei das Gelände der Universität verlassen und das Freie aufsuchen musste. Diese Darstellung der Zeugin entspricht der Aussage von Timo B., die er bereits (bei dem 1. Haftprüfungstermin) vor der Ermittlungsrichterin gemacht hatte.

Beide Aussagen bestätigen den bisherigen Eindruck, wonach Timo B. als Unbeteiligter in die Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei auf und vor dem Universitätsgelände in Thessaloniki geraten ist und einer bei seiner Verhaftung offensichtlich einer Verwechslung zum Opfer fiel.

Die Haftbedingungen

In Komotini musste sich Timo B. eine Blockzelle mit 17 weiteren Insassen teilen, die sich im Laufe seines Aufenthalts auf bis zu 25 steigerten. Die Zelle von ca. 30 qm Größe war mit Doppelstockbetten ausgestattet. Aus Platzgründen waren kaum Tische und Stühle vorhanden. Den Besuch seiner Eltern erlebte er ausschließlich durch eine Trennscheibe mit Telefonhörerverbindung.

Seit seiner Verlegung in das Hochsicherheitsgefängnis Diavata in Thessaloniki haben sich die Haftbedingungen noch erheblich verschärft. Aus seinem persönlichen Besitz wurde ihm ausschließlich seine Kleidung belassen. Jegliche Bücher, Zeitschriften, Briefe und Bilder, die er in Komotini empfangen durfte, wurden beschlagnahmt. Nur durch das Engagement des deutschen Generalkonsuls in Thessaloniki bekam er vier seiner Bücher nachträglich ausgehändigt.
Die Haftbedingungen in Diavata sind von andauernden Schikanen durch die Vollzugsbeamten gekennzeichnet. So ist Timo B. sogar der Kontakt zu seinem Anwalt nur durch eine Trennscheibe hindurch möglich. Zudem ist er gefängnisinternen Hierarchien ausgeliefert, die ihm bspw. den telefonischen Kontakt zu seinen Angehörigen von der gemeinschaftlichen Telefonzelle der Anstalt nahezu unmöglich machen. Post wird ihm bislang nur mit erheblicher Verzögerung ausgehändigt. Wegen der Sprach- und Verständigungsprobleme wird ihm die Bestellung von Gegenständen für den alltäglichen Gebrauch erheblich erschwert.

Timo B. hat durch seinen griechischen Anwalt Charilaos Ladis einen Haftprüfungsantrag stellen lassen. In den nächsten drei Wochen ist darüber zu entscheiden, ob er aus der Untersuchungshaft entlassen wird.

Unterstützung

In Thessaloniki und Berlin gab es in den letzten Monaten mehrere Solidaritätsaktionen, um auf die unrechtmäßige Inhaftierung von Timo B. aufmerksam zu machen und seine Freilassung zu erwirken. Diese sind auf der Internetseite http://unistreik.does.it nachzulesen.

Timo B. wird durch den griechischen Anwalt Charilaos Ladis vertreten. Im Mai wurde der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck beratend hinzugezogen. Seine juristische Einschätzung ist unter http://two.xthost.info/unistreik/220507kaleck.htm nachzulesen.

Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), hat bereits mehrfach im Ausland inhaftierte Teilnehmer von Demonstrationen vertreten. So konnte bspw. durch seine Unterstützungsarbeit die Freilassung von René K. aus der polnischen Untersuchungshaft erwirkt werden. Er hatte als deutschen Besucher am Warschauer CSD im Jahr 2006 teilgenommen.

Auch die Deutsche Botschaft in Athen und das Generalkonsulat Thessaloniki setzen sich nach Kräften für die Freilassung von Timo B. ein. Sie stehen mit dem Inhaftierten selbst, seinen Eltern und seinen Anwälten in ständigem Kontakt und versuchen durch Besuche und Petitionen seine Freilassung zu erwirken.

Forderung der Soli-Gruppe

Die Solidaritätsgruppe „Unistreik International“ fordert die sofortige Freilassung von Timo B. Er ist aufgrund einer Verwechslung rechtswidrig inhaftiert. Angesichts seiner sozialen und familiären Einbindung, der Tatsache, dass Timo B. bisher nicht straffällig in Erscheinung getreten ist, und der von seinen Eltern angebotenen Kaution ist die Fortsetzung der Untersuchungshaft juristisch nicht haltbar. Wir verurteilen die Kriminalisierung des studentischen Protestes gegen den international fortschreitenden Bildungsabbau und erklären uns mit den Opfern der staatlichen Repression gegen den internationalen studentischen Protest solidarisch.

Für Nachfragen stehen sowohl der griechische der Anwalt Charilaos Ladis, 26. Oktovriou Str. 6, GR-54627 Thessaloniki, als auch Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Immanuelkirchstraße 3-4, 10405 Berlin, Tel.: 030/ 446 792 18, http://www.diefirma.net, zur Verfügung.