| Wolfgang Kaleck Rechtsanwalt Presseerklärung zum Fall Timo B.: Junger Deutscher seit drei Monaten Seit dem 21. Februar 2007 befindet sich der 31-jährige Timo B. in griechischer Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, am 21.Februar 2007 in der Zeit zwischen 3.55 Uhr und 4.15 Uhr gemeinsam mit 70 anderen unbekannten Personen Mülltonnen der Stadt Thessaloniki in Brand gesetzt und anschließend an Auseinandersetzungen vor der Aristoteles-Universität Thessaloniki beteiligt und auf die Internationale Messe von Thessaloniki verschiedene Gegenstände wie Molotowcocktails u.a. geworfen zu haben. Er soll bei seiner Festnahme Widerstand geleistet haben. Timo B. bestreitet die Tatvorwürfe vehement und hat durch seinen griechischen Anwalt einen Haftprüfungsantrag stellen lassen. In Griechenland finden zur Zeit erhebliche Auseinandersetzungen zwischen Studierenden und staatlichen Sicherheitskräften statt. Auch am 21. Februar 2007 kam es in Thessaloniki zu militanten Auseinandersetzungen. Der einzige Festgenommene, der sich aufgrund dieser Auseinandersetzungen in Untersuchungshaft befindet, ist der 31-jährige Timo B. Dieser war erst vier Tage vor den Auseinandersetzungen zu einem kurzen Urlaub in Thessaloniki angekommen und besuchte in der Tatnacht ab 22.00 Uhr ein großes Solidaritätskonzert für die Studentenbewegung an der Universität in Thessaloniki. Er kannte niemanden außer seinem Gastgeber, hat dann aber über diesen weitere Personen kennen gelernt und sich im Verlaufe des Abends angeboten, an der Durchführung des Konzertes in der Weise mitzuwirken, dass er sich aufgrund seiner technischen Sachkenntnis um die Musikanlage kümmert. Das Konzert lief bis ca. 4.00 Uhr morgens und Timo B. hat gemeinsam mit anderen Personen den Veranstaltern beim Abmontieren und Aufräumen der Geräte geholfen. Währenddessen nahmen die Auseinandersetzungen vor der Universität an Heftigkeit zu und ein Teil der Studenten wurde von den Polizisten in die Universität zurück getrieben. Dabei wurde Tränengas eingesetzt. Timo B. und andere, beim Abbau der Anlage beschäftigte Personen, wurden von Tränengas betroffen und flüchteten ins Freie. Dabei wurde Timo B. von zwei griechischen Polizeibeamten festgenommen. Seine Festnahme beruht ausschließlich auf der Aussage der beiden Polizeibeamten. Gegen die Aussagen der Polizeibeamten steht Timo B.´s eigene Aussage sowie eine bestätigende Aussage einer Frau, die gemeinsam mit ihm bis kurz vor seiner Festnahme am Abbau der Anlage beteiligt gewesen ist. Gegen die erheblichen Tatvorwürfe der Polizei spricht die Tatsache, dass Timo B. in Thessaloniki unbekannt war, niemanden, der an den militanten Auseinandersetzungen Beteiligten, kannte, als einziger von 200 Beteiligten nicht vermummt gewesen sein soll. Darüber hinaus ist bemerkenswert, dass bei seiner Festnahme überhaupt keinerlei Anzeichen dafür gefunden wurden, dass er an militanten Auseinandersetzungen beteiligt war, keine Spuren von Molotowcoctails und erst recht keine der üblichen Tatwerkzeuge, wie Vermummungsutensilien oder Gegenstände, die sich bei einer Auseinandersetzung einsetzen lassen, insbesondere auch kein Feuerzeug oder auch keine Streichhölzer, mit denen er das Molotowcoctail, welches er angeblich geworfen hat, hätte anzünden können. Es sprechen also – einmal von seiner eigenen Aussage abgesehen - viele Indizien dafür, dass Timo B. nicht in der ihm vorgeworfenen Art und Weise beteiligt war. Vieles spricht mithin für eine Verwechslung durch die griechischen Polizeibeamten. Demgemäß wäre das Ermittlungsverfahren nach Beendigung der Ermittlungen einzustellen. Die Tatsache, dass Timo B. noch drei Monate nach den Vorfällen in Untersuchungshaft sitzt, ist rechtsstaatswidrig und mit den Prinzipien eines europäischen Strafverfahrens nicht zu vereinbaren. Der 31-Jährige ist unbestraft und sozial und familiär vollkommen eingebunden. Seine Eltern sind bereit, eine Kaution zu bezahlen. Es besteht demnach überhaupt keine Gefahr, dass er sich dem Verfahren in Griechenland nicht stellt. Er lebt in Deutschland, einem anderen EU-Land, so dass Griechenland auch ohne weiteres einen Zugriff auf ihn hätte, wenn er sich dem Verfahren durch Flucht entziehen würde. Darüber hinaus beruht der Haftbefehl auf dem durch keinerlei konkrete Tatsachen belegten Vorwurf der Wiederholungsgefahr. Es bestehen überhaupt keinerlei Anhaltspunkte, dass er in Zukunft an weiteren Auseinandersetzungen teilnimmt. Er ist das erste Mal – und zudem äußerst umstritten – mit den Sicherheitsbehörden in Konflikt geraten Ihm einen solchen Vorwurf zu machen, ist derart abwegig und mit juristischen Maßstäben nicht erklärbar, dass zu befürchten ist, dass an ihm, als dem einzigen bei den Auseinandersetzungen am 21.02.2007 Festgenommenen ein Exempel statuiert werden soll. Berlin, den 22.05.2007 Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck |