Studi-Revolte in Griechenland.
Was steckt dahinter und was kümmert uns das?

Am 20. Februar wurde der Berliner Timo B. im griechischen Thessaloniki am Rande eines studentischen Konzertes wegen Landfriedensbruch u.a. inhaftiert und ist seit dem in Untersuchungshaft. Für uns Grund genug, um genauer auf den Kontext seiner Festnahme zu schauen: In Griechenland soll das staatliche Bildungsmonopol per Verfassungsänderung abgeschafft und das Land für den EU-Bildungswettbewerb fittgemacht werden.

Spätestens seit dem 8. März ist es auch hier angekommen, dass die Reformierung der öffentlichen Bildung in Griechenland zu einer starken Polarisierung der Gesellschaft führt. Die europäischen Medien waren voll mit Studierenden, die sich mit Stöcken bewaffnet, zu Zehntausenden vor dem Parlamentsgebäude in Athen gegen die prügelnde und Chemikalienversprühende Polizei zur Wehr setzten. Wir hörten von Massenverhaftungen, sahen die stark blutenden Verwundeten und wurden an die faschistische Diktatur in Griechenland, die 1974 nach Studierendenaufständen beendet wurde, erinnert. Zwei Tage später war für die nicht-griechischen Medien scheinbar wieder alles vorbei und um an neue Informationen zu gelangen war mensch auf alternative Organe wie Indymedia angewiesen. Doch wie kam es überhaupt zu diesen Auseinandersetzung?

Der Ausverkauf der Bildung
Im Juni 2006 wurde bekannt, dass die konservative Regierungspartei Nea Dimokratia (Neue Demokratie) zusammen mit der sozialdemokratischen Oppositionspartei PASOK den Verfassungsartikel 16 abschaffen und ein neues Hochschulrahmengesetz verabschieden will. Der Artikel 16 schreibt vor, dass die Ausbildung Universitäten in öffentlicher Hand liegen und kostenlos sein muss. Dies verhindert die Annerkennung von Privatunis als Bildungseinrichtungen und macht deren Abschlüsse, zumindest in Griechenland, wertlos. Die griechische Regierung will mit der Abschaffung dieses Aktikels der im Lissabon Prozess im Jahr 2000 geplanten EU-weiten Angleichung der Bildungsabschlüsse und Anpassung der Bildung an die Erfordernisse der Wirtschaft, gerecht werden. Die KritikerInnen befürchten den Statusverlust der unterfinanzierten staatlichen Hochschulen bzw. deren Abschlüsse, wenn sie mit hochdotierten Privatunis konkurrieren müssen. Jedem Unternehmen stünde es dann frei, sich durch Einmischung in die Lehre maßgeschneiderte Arbeitskräfte zu erziehen, während allgemein ausgebildete AkademikerInnen in den Niedriglohnsektor abgeschoben würden.
Die Verfassungsänderung soll auch ein neues Hochschulgesetz in Griechenland voranbringen, dessen Inhalte eine klare Sprache sprechen: Senkung der Studierendenzahlen, Schließung von „unrentablen“ Fakultäten, Befriedung von Bildungsstreiks.
Die Änderungen im Detail: 1. Die Studienzeit wird auf die zweifache Regelstudienzeit begrenzt – danach folgt die Zwangsexmatrikulation. Da es in Griechenland kein BAFöG gibt, wird diese Frist sozialschwache daran hindern zu studieren, da sie nebenbei arbeiten müssen und daher länger brauchen. 2. Die Lehrmittelfreiheit wird abgeschafft – Literatur und Seminarbedarf ist selbst zu finanzieren. 3. Verbot der doppelten Prüfungsperiode. Falls Studierende an Prüfungen aufgrund von Streiks nicht teilnehmen konnten, bestand bisher die Möglichkeit die Prüfungen im nächsten Semester nachzuholen. 4. Das absolute Hochlschulasyl wird abgeschafft. Dieses ist eine griechische Besonderheit, das es der Polizei erst gestattet das Unigelände zu betreten, wenn ein Gremium aus HochschulleiterIn, ProfessorInnen und Studierenden einstimmig das Ok gibt. Die Regierung will die 1974, nach den Erfahrungen des Studierendenaufstandes gegen die faschistische Obristen-Junta, erlassene Regelung aufheben, um Besetzungen der Institute, wie sie während der Streiks üblich sind, von der Polizei räumen zu lassen. 5. Einsetzung von sog. HochschulmanagerInnen, welche die Erfüllung der neuen Listungskriterien kontrollieren und auch über die Mittelvergabe entscheiden.
Die GegnerInnen der Reform fordern stattdessen eine bessere Ausstattung der Schulen und Unis, sowie eine bessere Besoldung der Lehrkräfte. Statt der 3% des Brutto-Sozialprodukts sollten mindestens 5% in die Bildung fließen. Nicht der Unwille der Lernenden sei für den schlechten Stand der öffentlichen Bildung verantwortlich sondern der geringe Bildungsetat, die Regulationswut des Bildungsministeriums, welches eine akademische Selbstverwaltung unmöglich macht und das Fehlen eines BAFöG oder Stipendiensystems. De facto ist die Bildung in Griechenland schon privatisiert, da sich aufgrund der schlechten Ausbildungsbedingungen eine privatwirtschaftliche Nachhilfeindustrie etabliert hat, ohne die selbst das Abitur für die meisten unerreichbar ist. Letztlich sind sich in Griechenland alle darüber einig, dass sich daran etwas ändern muss. Nur wer es bezahlen soll (Studierende oder Staat) und wem es nützen soll (Studierende oder Markt), ist mehr als strittig.

Die Protestbewegung
Gegen die Verfassungsänderung und das neue Hochschulgesetz gingen seit Juni 2006 wöchentlich landesweit Zehntausende Studierende und HochschullehrerInnen auf die Straße, besetzten 90% aller Fakultäten und lieferten sich regelmäßig Straßenschlachten mit der Polizei. Organisiert werden die Besetzungen und Großdemonstrationen von den jeweiligen Studierendenparlamenten und Vollversammlungen. Überregional hat sich die „Initiative für den Artikel 16“ gegründet, die alle beteiligten Organisationen miteinander vernetzt.
Dem Bildungsstreik schlossen sich im September die Verbände der GrundschullehrerInnen (DOE) und der LehrerInnen an höheren Schulen (OLME) mit einem fünfwöchigen Streik an und die öffentliche Bildung kam für ein Semester quasi zum Erliegen. Die bevorstehenden Regionalwahlen und befürchtete Ausschreitungen zum Jahrestag des Studierendenaufstandes gegen die faschistische Diktatur am 17. November, veranlassten die Regierung dazu die Bildungsreform bis zum Januar 2007 zu vertagen.
Wie zu erwarten begannen die Proteste Anfang des Jahres erneut, und wieder kam es flächendeckend zu Besetzungen und Massendemonstrationen. Diesmal allerdings gab es auch kritische Stimmen, die aufgrund der Nachteile im Studium gegen den weiteren Protest aufriefen und die Staatsraison wegen der andauernden Straßenschlachten in Gefahr sahen. Die regierungsfreundliche Studierendenorganisation DAP versuchte sogar Institutsbesetzungen selbst gewalttätig aufzulösen.
Dennoch, der Druck auf die sozialdemokratische Partei PASOK, der Verfassungsänderung nicht zuzustimmen, wuchs, da der eigene Jugendverband der Parteiführung mit Konsequenzen drohte. Durch das Nein der PASOK zur Abschaffung des Artikel 16 am 8. März, kam die nötige 2/3 Mehrheit im Parlament nicht zustande. Die Bildung bleibt unter staatlicher Kontrolle – die Verfassungsänderung ist zunächst bis zur Parlamentswahl 2008 vom Tisch. Das neue Hochschulrahmengesetz mit den oben beschriebenen weitreichenden Folgen, wurde dennoch von der Regierung im Alleingang am 8. März verabschiedet, da hierfür nur die absolute Mehrheit von Nöten war. In den Debattenpausen konnten die Abgeordneten die Tumulte vor dem Parlamentsgebäude beobachten, die auch international für Aufmerksamkeit sorgten.
Linke Abgeordnete und der Verband der HochullehrerInnen POSDEP wiesen nach der Verabschiedung des Hochschulgesetzes darauf hin, dass dieses in der Praxis an den Hochschulen und durch massenhafte Verweigerung niemals in Kraft treten würde und letztlich wieder zurückgenommen werden müsse. Der Bildungsprotest geht also weiter. Ermöglicht wird dies auch durch die Weigerung der Professorengewerkschaft mit der Polizei zusammenzuarbeiten und Gebiete auf den Campus zu benennen, wo sie eingreifen darf – das Hochschulasyl bleibt also trotz anderslautender Gesetze bestehen.
Ende April wurde von den meisten Streikenden entschieden, weiter zu studieren, Prüfungen nachzuholen und neue Kraft zu tanken. Die wöchentlichen Demonstrationen, immer Donnerstags, gehen allerdings weiter.

Die staatliche Repression
Je breiter eine Protestbewegung desto breiter werden auch die staatlichen Maßnahmen zur Einschränkung derselbigen verhandelt. JournalistInnenverbände, Gewerkschaften, Massenmedien, Prominente und PolitikerInnen klinken sich auch in Griechenland immer wieder in den Streit um die öffentliche Bildung mit ein und thematisieren die übertriebenen Reaktionen des Staates. Aber auch die Bewegung selbst lässt sich nicht so einfach mundtot machen. Neben der breit akzeptierten Gewaltanwendung gegen SchlägerInnen in Uniform, wird den Betroffenen staatlicher Repression besondere Solidarität entgegengebracht. Traditionell wird nach einer Festnahme das zuständige Revier per Demonstration besucht. Nachdem am 8. März 49 ProtestiererInnen inhaftiert wurden, belagerten Eltern und Studierende solange das Gefängnis bis sie wieder freigelassen wurden. Auch zu den folgenden Strafverfahren wird mobilisiert und es entstehen Tumulte in den sonst Ehrfurcht einjagenden Gängen der Gerichte. Während in Griechenland die Bildungsproteste und Solidaritätsarbeit für die Inhaftierten der Bewegung auch weiterhin große Kreise ziehen, scheint für den Rest Europas die Situation in Griechenland kein Thema mehr. Dieser Artikel konnte beispielsweise nur mit Hilfe griechischer AugenzeugInnen zu Stande kommmen.

Unistreik International betreut den Fall des Berliners Timo B., der bereits im Februar am Rande eines studentisch organisierten Protestkonzertes in Thessaloniki inhaftiert wurde. Trotz erheblicher Zweifel an den belastenden Aussagen der Polizeizeugen kann er von der griechischen Justiz bis zu seinem Prozess, maximal 18 Monate lang festgehalten werden. Auch hier regt sich Protest: Es gab bereits mehrere Solidaritätsaktionen in Griechenland (beispielsweise wurde ein Platz für ihn besetzt) und in Berlin für ihn. Achtet auf weitere und werdet selbst aktiv! Beteiligungsmöglichkeiten und neueste Informationen unter: http://unistreik.does.it